Berufsunfähigkeitsversicherung und Nebentätigkeiten: neue Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 21. April 2021, Az. IV ZR 88/20.

Lt. BGH kritisiert die Beschwerde zurecht, dass das Berufungsgericht die Tatsache, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung des Klägers in seiner handwerklichen Arbeit zu einer 50%igen Einschränkung der nicht-handwerklichen Tätigkeiten geführt hat, für unzureichend dargelegt hält. Das Gericht ist zu dieser Auffassung zudem unter Verstoß gegen das Recht des Klägers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG gelangt. Die Anforderungen an die Darlegungslast des

Vom Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO werden auch interne Anmerkungen und Bewertungen über den Versicherten umfasst, so BGH vom 15. Juni 2021 – VI ZR 576/19

Das Urteil des BGH vom 15. Juni 2021 – VI ZR 576/19 stellt klar, dass interne Notizen und Kommunikation des beklagten Versicherers, die Angaben zum Kläger beinhalten, grundsätzlich als Gegenstand des Informationsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO anzusehen sind. Dies betrifft beispielsweise die Dokumentation von Telefongesprächen oder persönlichen Unterhaltungen mit dem Kläger (vgl. OLG Köln, VersR 2020, 81, 85; Schaffland/Holthaus in Schaffland/Wiltfang, DSGVO/BDSG,

Wann ist die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit gegeben? BGH-Urteil vom 14.07.2021 – IV ZR 153/20.

Wenn eine Vertragsklausel festlegt, dass der Versicherte als berufsunfähig gilt, sobald er entweder 6 Monate durchgehend nicht in der Lage war oder voraussichtlich 6 Monate durchgehend nicht in der Lage sein wird, seinen zuletzt ausgeübten Beruf in seiner ursprünglichen, unbeeinträchtigten Form auszuüben, muss das Gericht bestimmen, auf welche der beiden Optionen es sich bezieht.