Eine für Fahrradfahrer besonders gefährliche Situation: ein am Fahrbahnrand parkenden des Kfz öffnet plötzlich die Türe. Im Sachverhalt des OLG Köln hatte sich folgendes ereignet: Ein Rennradfahrer war in einen Unfall verwickelt, bei dem er von einem geparkten Auto getroffen wurde. Der Fahrer des Autos öffnete die Fahrertür, als der Radfahrer mit etwa 30 km/h auf der Straße fuhr. Der Radfahrer stürzte und verletzte
Lt. BGH kritisiert die Beschwerde zurecht, dass das Berufungsgericht die Tatsache, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung des Klägers in seiner handwerklichen Arbeit zu einer 50%igen Einschränkung der nicht-handwerklichen Tätigkeiten geführt hat, für unzureichend dargelegt hält. Das Gericht ist zu dieser Auffassung zudem unter Verstoß gegen das Recht des Klägers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG gelangt. Die Anforderungen an die Darlegungslast des
Das Urteil des BGH vom 15. Juni 2021 – VI ZR 576/19 stellt klar, dass interne Notizen und Kommunikation des beklagten Versicherers, die Angaben zum Kläger beinhalten, grundsätzlich als Gegenstand des Informationsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO anzusehen sind. Dies betrifft beispielsweise die Dokumentation von Telefongesprächen oder persönlichen Unterhaltungen mit dem Kläger (vgl. OLG Köln, VersR 2020, 81, 85; Schaffland/Holthaus in Schaffland/Wiltfang, DSGVO/BDSG,