Das OLG Oldenburg hat klargestellt, dass nur einmal zur Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses aufgefordert werden muss In dem zugrundeliegenden Fall hatten die Klägerinnen eine Krafthaftpflichtversicherung auf Schadensersatz und Feststellung der Haftung in Anspruch genommen. Die Klägerinnen hatten ihre Ansprüche bereits vorgerichtlich geltend gemacht und die Beklagte unter Fristsetzung zur Zahlung und Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses aufgefordert. Die Beklagte hatte jedoch nicht innerhalb der gesetzten