Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil Kriterien festgelegt, die für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nach einem Verkehrsunfall erforderlich sind. Insbesondere betont das Gericht die Notwendigkeit eines belastenden Ereignisses oder einer Situation mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würden. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin nach einem Verkehrsunfall eine geringfügige Hörminderung und einen beidseitigen