OLG München, Az. 10 U 546/21, Urteil vom 08.09.2021, zur posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS)

Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil Kriterien festgelegt, die für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nach einem Verkehrsunfall erforderlich sind. Insbesondere betont das Gericht die Notwendigkeit eines belastenden Ereignisses oder einer Situation mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würden.

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin nach einem Verkehrsunfall eine geringfügige Hörminderung und einen beidseitigen Tinnitus erlitten. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte eine leichtgradige depressive Episode als Folge einer PTBS nach ICD 10, F 43.1. Das Gericht stützt sich in seiner Beurteilung der PTBS ausschließlich auf die Kriterien der ICD 10, F43.1.

Hinzu trat, dass der Verkehrsunfall und der Tinnitus bei auf den Unfall folgenden ärztlichen Behandlungen nur beiläufig erwähnt und eine Behandlung deswegen nicht eingeleitet wurde und vieles dafür sprach, dass der Tinnitus kompensiert war. Zu beachten ist also, dass das OLG München hier einen Sachverhalt zu betrachten hatte, bei dem eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) von der dortigen Klägerin aus vergleichsweise geringfügigen Verletzungen bzw. Beschwerden abgeleitet wurde.

Leave a comment