Das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 12.02.2020 (14 U 179/19) entschieden, dass eine schriftliche Entscheidung des Versicherers nach § 3 Satz 3 PflVG a. F. eindeutig, erschöpfend und umfassend sein muss, um die durch die Anspruchsanmeldung geschaffene Verjährungshemmung zu beseitigen. Eine Erklärung, in der der Versicherer lediglich auf eine bestimmte Mithaftungsquote des Geschädigten hinweist, erfüllt diese Voraussetzung nicht, selbst wenn in der