Im Rahmen eines kürzlich ergangenen Urteils des Landgerichts München I (LG München I Endurteil v. 15.9.2022 – 3 O 2000/22) wurde die Anwendung von Beweiserleichterungen bei Teilungsabkommen in Haftpflichtfällen behandelt. Teilungsabkommen sind Vereinbarungen zwischen Versicherungen und Sozialversicherungsträgern, die die Regulierung von Schadensfällen untereinander vereinfachen sollen. In dem vorliegenden Fall wurde ein Teilungsabkommen zwischen den Parteien geschlossen, in dem auf die Prüfung der Haftungsfrage verzichtet