Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit auch auf der Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren beruhen kann. Damit wurde einem Versicherungsnehmer, der Simulationsvorwürfen ausgesetzt war, eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zugesprochen. Der betroffene Versicherungsnehmer hatte aufgrund zunehmender gesundheitlicher Beschwerden sein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beendet. Der in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beauftragte Sachverständige für