Fachanwalt für Verkehrsrecht. Vertretung von Geschäftskunden
Professionelle Vertretung vom Fachanwalt aus Leipzig bundesweit
Mit meiner langjährigen Erfahrung als Experte für das gesamte Haftungs-, und Schadensrecht sowie als Fachanwalt für Verkehrsrecht, vertrete und berate ich Geschäftskunden, Versicherer und Unternehmen bei rechtlichen Fragen und Problemen. Außergerichtlich und gerichtlich. In Leipzig, deutschlandweit sowie in Fällen mit Auslandsbezug.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schwerpunkt Sozialversichererregress im Verkehrsrecht
Als Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht ist Joachim Borck seit mehr als 15 Jahren im Bereich der Sozialversicherungsregresse nach § 116 SGB X tätig. Er vertritt bundesweit vor allem im Großschadensbereich Sozialversicherungsträger bei der Regressierung nach § 116 SGB X übergegangener Schadensersatzansprüche und aus Teilungsabkommen. Dies bringt eine langjährig vertiefte Erfahrung mit den in diesen Rechtsbereich typischen Problemen, den sozialrechtlichen Besonderheiten der Schadenspositionen (Beispiel Krankengeld) sowie deren prozessualer Darlegung und Beweisführung mit sich.
Die zwei Fachanwaltsqualifikationen von Joachim Borck im Versicherungs- und Verkehrsrecht kommen gerade im Regressbereich besonders zum Tragen. Denn oftmals sind versicherungsrechtliche Folgeprobleme, wie z. B. die Abgrenzung der Risikobereiche der Privathaftpflichtversicherung von der Kfz-Haftpflichtversicherung, zu beachten. Nicht selten versagt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers die Deckung. Geschieht dies zu Unrecht ist die Pfändung des Anspruchs des Schädigers auf Deckung gegen dessen Haftpflichtversicherung zu prüfen und gegebenenfalls der Deckungsprozess gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers zu führen. Auch hier gilt es, die versicherungsrechtlichen Besonderheiten zu beachten. Bei einem Schadensfall ist die versicherungsrechtliche Deckung Voraussetzung für die Anwendbarkeit von Teilungsabkommen, deshalb müssen versicherungsrechtliche Risikoausschlüsse und Obliegenheitsverletzungen des Schädigers rechtlich korrekt eingeordnet werden. Bei einer Insolvenz des Schädigers sind ebenfalls versicherungsrechtliche Sondervorschriften zu beachten.
Wir haben stets im Auge, dass die Regressangelegenheit wirtschaftlich sinnvoll bearbeitet werden muss. Jede Maßnahme wird unter diesem Gesichtspunkt und einer Einschätzung der Sach- und Rechtslage sowie der zu erwartenden Prozesskosten abgestimmt. Wir beraten in allen Stadien der Regressbearbeitung rechtlich, taktisch und strategisch.
Rechtsanwalt Borck führt für seine Mandanten seit über 15 Jahren Regressprozesse. Hieraus resultiert ein hohes Maß an Erfahrung und Spezialkenntnis. Rechtsanwalt Borck ist es deshalb gestattet, die Bezeichnung Experte in den Bereichen des Personenschadensrechts sowie der Regresse nach § 116 SGB X nebst Teilungsabkommen zu führen (§ 7 Abs. 1 S. 2 BORA).
U.a. folgende Aufgaben- und Problembereiche decken wir ab:
- Verkehrsrecht, insbesondere Ansprüche aus dem Straßen-, Bahn- und Luftverkehrsrecht (StVG, HaftpflichtG, LuftVG)
- Teilungsabkommen (häufige Probleme: abweichende Regelung der Verjährung, Kausalität, Auskunftsansprüche bei Verweigerung der Benennung der Haftpflichtversicherung durch Schädiger, Vorschädigungen, Groteskfälle)
- Ansprüche aus Delikt (Anspruchssicherung bei Insolvenz des Schädigers, Allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und Verletzung der Räum- und Streupflicht, Haftung des Tierhalters, Grundstücksbesitzerhaftung, vorsätzliche Körperverletzung, Amtspflichtverletzungen)
- Reiseveranstalterhaftung, § 651 m BGB
- Verschlimmerung von Vorschäden
- Kongruenz der Schadensposten gemäß § 116 Abs. 1 SGB X, wie z.B. bei Heilbehandlungskosten, Krankengeld etc.
- Haftungsprivilegierungen der §§ 104 ff. SGB VII
- Gestörte Gesamtschuld und Familienprivileg nach § 116 Abs. 6 SGB X
- Vorrang des Geschädigten nach § 116 Abs. 2 und 4 SGB X (Beachtung von Haftungshöchstgrenzen und Deckungssummen)
Unser Angebot im Versicherungsrecht- und Verkehrsrecht u.a.:
- Außergerichtliche Regulierung unter besonderer Berücksichtigung der Folgeschäden und der Verjährung
- Kapitalisierung möglicher Spätfolgen
- Durchführung gerichtlicher Mahnverfahren
- Vorprüfung der Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens
- Durchführung gerichtlicher Klageverfahren
- Pfändung des Deckungsanspruchs des Schädigers und dessen gerichtliche Geltendmachung bei ungerechtfertigter Deckungsversagung
- Rechtliche und taktische Aus- und Fortbildung von Regressmitarbeiter*innen
- Betreuung und Durchsetzung von Regressfällen mit Auslandsbezug
KOMPETENTER RECHTSBEISTAND IM VERKEHRSRECHT FÜR GESCHÄFTSKUNDEN
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Joachim Borck ist seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht und arbeitet im Haftungs- und Schadensrecht bereits seit mehr als 20 Jahren. Er bietet Geschäftskunden, Unternehmen und Versicherern hochqualifizierte Beratung und Vertretung vor Ort in Leipzig aber auch bundesweit.
Sicherheit und Vertrauen im Versicherungsfall
Schwerpunkt Prozessvertretung vom Fachanwalt für Versicherer im Bereich des Verkehrsrechts
Wir vertreten seit über 20 Jahren in erheblichem Umfang namhafte Versicherer, Berufsgenossenschaften, Sozialversicherer, Unternehmen und weiteren Geschäftskunden in allen Bereichen des Versicherungs- und Verkehrsrechts. Wo wir laufend mandatiert werden, achten wir strikt darauf, in den betreffenden Rechtsbereichen nie gegen das Unternehmen tätig zu werden.
Wir bieten Ihnen im Verkehrsrecht
- Vorprüfung von Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens
- Außergerichtliche Regulierung
- Durchführung gerichtlicher Mahnverfahren
- Durchführung gerichtlicher Klageverfahren auf Aktiv- wie Passivseite
Fachanwalt Borck nimmt gerichtliche Termine bundesweit war und legt großen Wert auf den persönlichen Auftritt im Verhandlungstermin auch bei auswärtigen Terminen.
Ich berate Sie gerne
Schildern Sie mir Ihren Rechtsfall im Verkehrsrecht.
Ich bin für Sie per E-Mail, Telefon, Videokonferenz und Kontaktformular erreichbar – oder natürlich vor Ort in Leipzig.
Ihr Ansprechpartner für rechtliche Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht
Joachim Borck
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Montag – Freitag
09:00 – 17:00 Uhr
Gerne rufen wir Sie zurück oder antworten Ihnen zeitnah!