Schadens- und Haftungsrecht für Versicherer und Geschäftskunden

Vertretung durch den Fachanwalt und Spezialisten im Haftungsrecht

Ein wichtiger Schwerpunkt von Fachanwalt Borck liegt auf der Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich Haftungsrecht. Dort sind wir bereits seit Jahren erfolgreich für viele große Versicherer tätig. Wir wehren Ansprüche gegen Geschäftskunden (Gutachter, Hausverwalter, Notare, Rechtsanwälte, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter), Versicherungen und weiteren Unternehmen ab und vertreten sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Regressansprüchen.

Insbesondere in Großschadensfällen vertreten wir natürlich auch bundesweit.

Professionelle Prozessvertretung für Geschäftskunden & Versicherer im Verkehrsrecht

Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen im Schadens- und Haftungsrecht

Schwerpunkt Sozialversicherungsregress im Schadens- und Haftungsrecht

Seit mehr als 20 Jahren ist Joachim Borck als Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht im Bereich der Sozialversicherungsregresse nach § 116 SGB X tätig. Seine große Erfahrung in der Prozessvertretung und Beratung von Unternehmen (Versicherungsunternehmen, Gebietskörperschaften, Krankenhäuser, Krankenhausträger, Firmen, Ärzte und Makler) sowie in allen Aspekten des Schadens- und Haftpflichtrechts stellt eine professionelle Rechtsberatung auf aller höchstem Niveau sicher. Bundesweit vertritt er Sozialversicherungsträger bei der Regressierung nach § 116 SGB X übergegangener Schadensersatzansprüche und aus Teilungsabkommen, insbesondere im Großschadensbereich.

Schwerpunkt Sozialversichererregress im Schadens- und Haftungsrecht
Über 25 Jahre Erfahrung als Anwalt im Versicherungsrecht

Die doppelte Fachanwaltsqualifikation. Ihr Vorteil im Schadens- und Haftungsrecht

Fachanwalt Joachim Borck bringt zwei Fachanwaltsqualifikationen, einmal im Versicherungs- und einmal im Verkehrsrecht mit, die sich im Regressbereich äußerst sinnvoll ergänzen, denn oftmals sind versicherungsrechtliche Folgeprobleme, wie z. B. die Abgrenzung der Risikobereiche der Privathaftpflichtversicherung von der Kfz-Haftpflichtversicherung zu beachten. 

Im Schadensfall ist die versicherungsrechtliche Deckung Voraussetzung für die Anwendbarkeit von Teilungsabkommen, daher müssen versicherungsrechtliche Risikoausschlüsse und Obliegenheitsverletzungen des Schädigers rechtlich korrekt eingeordnet werden. Liegt die Insolvenz des Schädigers vor sind ebenfalls versicherungsrechtliche Sondervorschriften zu beachten. 

Wir legen großen Wert auf eine durchgängig sinnvolle wirtschaftliche Bearbeitung von Regressangelegenheiten. Jede Maßnahme wird akkurat nach der Sach- und Rechtslage sowie der zu erwartenden Prozesskosten abgestimmt. Wir beraten Sie umfassend rechtlich, taktisch und strategisch in allen Abschnitten der Regressbearbeitung. 

Experte und Spezialist im Schadensrecht und bei Regressen

Seit über 20 Jahren betreut RA Borck Mandate als Fachanwalt im Verkehrs- und Versicherungsrecht. Diese nachhaltige, über mehr als zwei Jahrzehnte vertiefte Erfahrung und Spezialkenntnis gestattet es Rechtanwalt Borck, die Bezeichnung als Experte und Spezialist in den Bereichen des Personenschadensrechts sowie der Regresse nach § 116 SGB X nebst Teilungsabkommen zu führen (§ 7 Abs. 1 S. 2 der Berufsordnung für BORA). 

Diese Teilbereiche übernehmen wir für Sie (Auswahl):

  • Verkehrsrecht, insbesondere Ansprüche aus dem Straßen-, Bahn- und Luftverkehrsrecht (StVG, HaftpflichtG, LuftVG)​ 
  • Teilungsabkommen (häufige Probleme: abweichende Regelung der Verjährung, Kausalität, Auskunftsansprüche bei Verweigerung der Benennung der Haftpflichtversicherung durch Schädiger, Vorschädigungen, Groteskfälle)​ 
  • Ansprüche aus Delikt (Anspruchssicherung bei Insolvenz des Schädigers, Allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und Verletzung der Räum- und Streupflicht, Haftung des Tierhalters, Grundstücksbesitzerhaftung, vorsätzliche Körperverletzung, Amtspflichtverletzungen)​ 
  • Reiseveranstalterhaftung, § 651 m BGB​ 
  • Verschlimmerung von Vorschäden​ 
  • Kongruenz der Schadensposten gemäß § 116 Abs. 1 SGB X, wie z.B. bei Heilbehandlungskosten, Krankengeld etc.​ 
  • Haftungsprivilegierungen der §§ 104 ff. SGB VII​ 
  • Gestörte Gesamtschuld und Familienprivileg nach § 116 Abs. 6 SGB X​
  • Vorrang des Geschädigten nach § 116 Abs. 2 und 4 SGB X (Beachtung von Haftungshöchstgrenzen und Deckungssummen)

Unser Angebot im Schadens- und Haftungsrecht (Auswahl):

  • Außergerichtliche Regulierung unter besonderer Berücksichtigung der Folgeschäden und der Verjährung
  • Kapitalisierung möglicher Spätfolgen
  • Durchführung gerichtlicher Mahnverfahren
  • Vorprüfung der Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens
  • Durchführung gerichtlicher Klageverfahren
  • Pfändung des Deckungsanspruchs des Schädigers und dessen gerichtliche Geltendmachung bei ungerechtfertigter Deckungsversagung
  • Rechtliche und taktische Aus- und Fortbildung von Regressmitarbeiter:innen
  • Betreuung und Durchsetzung von Regressfällen mit Auslandsbezug

PROFESSIONELLER PARTNER FÜR UNTERNEHMEN IM SCHADEN- UND HAFTUNGSRECHT

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Fachanwalt Joachim Borck berät und vertritt seine Mandanten im Versicherungs- und Haftungsrecht. Er ist kompetenter Ansprechpartner von großen Versicherungsunternehmen hinsichtlich Abwehr und Durchsetzung ihrer Ansprüche. Profitieren Sie jetzt als Unternehmen von seiner jahrzehntelanger Erfahrung. So erzielen Sie praktikable Lösungen und wirtschaftliche Erfolge. 

Kompetenter Partner in der Prozessvertretung für Geschäftskunden im Schadenrecht und Haftungsrecht.

Kompetenter Partner für Ihr Unternehmen

Schwerpunkt Prozessvertretung für Geschäftskunden im Schadens- und Haftungsrecht

Seit über 20 Jahren vertreten wir in erheblichem Umfang namhafte Berufsgenossenschaften, Versicherer, Sozialversicherer, Unternehmen und weitere Geschäftskunden in allen Bereichen des Schadens- und Haftungsrechts. Bei laufender Mandatierung achten wir selbstverständlich strikt darauf, in den betreffenden Rechtsbereichen nie gegen das Unternehmen tätig zu werden. 

Wir bieten Ihnen im Haftungsrecht 

  • Vorprüfung von Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens​ 
  • Außergerichtliche Regulierung​
  • Durchführung gerichtlicher Mahnverfahren​
  • Durchführung gerichtlicher Klageverfahren auf Aktiv- wie Passivseite​ 

Fachanwalt Borck nimmt gerichtliche Termine bundesweit war und legt großen Wert auf einen persönlichen Auftritt im Verhandlungstermin, möglichst auch bei auswärtigen Terminen. 

 Wir bieten Ihnen im Haftungsrecht 

  • Vorprüfung von Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens
  • Außergerichtliche Regulierung
  • Durchführung gerichtlicher Mahnverfahren
  • Durchführung gerichtlicher Klageverfahren auf Aktiv- wie Passivseite

Fachanwalt Borck nimmt gerichtliche Termine bundesweit war und legt großen Wert auf einen persönlichen Auftritt im Verhandlungstermin, möglichst auch bei auswärtigen Terminen.

Ich berate Sie gerne

Schildern Sie mir Ihren Rechtsfall im Schadens- und Haftungsrecht.
Ich bin für Sie per E-Mail, Telefon, Videokonferenz und Kontaktformular erreichbar – oder natürlich vor Ort in der Leipziger Kanzlei.

Ihr Ansprechpartner für rechtliche Beratung und Vertretung im Schadens- und Haftungsrecht

Versicherungsrecht durch Ihren Fachanwalt

Joachim Borck
Rechtsanwalt seit 1997
Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2005
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2007

Montag – Freitag 
09:00 – 17:00 Uhr

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