Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit auch auf der Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren beruhen kann. Damit wurde einem Versicherungsnehmer, der Simulationsvorwürfen ausgesetzt war, eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zugesprochen.
Der betroffene Versicherungsnehmer hatte aufgrund zunehmender gesundheitlicher Beschwerden sein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beendet.
Der in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beauftragte Sachverständige für psychosomatische Medizin gelangte zu der überzeugenden Feststellung einer „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“, die zu Leistungseinbußen von deutlich mehr als 50 % im zuletzt ausgeübten Beruf führten.
Das Oberlandesgericht betonte, dass die Diagnose einer „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ nicht die Feststellung eines psychischen Konflikts oder einer psychosozialen Belastungssituation voraussetzt.
Prozessentscheidend war wohl auch die Auswahl des Sachverständigen als erfahrenem Facharzt für Psychosomatik. Deshalb sollte die Auswahl eines geeigneten Sachverständigen steht auch in besonderem Maße im Fokus des beauftragten Anwaltes stehen.