Anwalt für Haftungsrecht in Leipzig

Beratung und Hilfe vom Top-Anwalt für Haftungsrecht

Das Haftungsrecht ist in vielen Lebenssituationen allgegenwärtig. Hatten Sie beispielsweise einen Unfall, wurden vertragliche Pflichten nicht erfüllt und kommen Dritte als Verantwortliche in Betracht, ist bei der Abwicklung anwaltliche Hilfe angeraten. Verletzt jemand schuldhaft oder rechtswidrig das Leben, die Gesundheit, den Körper, ein Recht oder die Freiheit eines Dritten, so muss er für den Schaden haften. Das sagt das Haftungsrecht. Schon die Ermittlung der Haftungsgrundlage an sich (vertraglich oder gesetzlich) ist häufig kompliziert. 

Ähnliches gilt für die Festlegung der Haftungssubjekte, gemeint sind die haftenden Personen. Im Personengesellschaftsrecht gilt, dass diesen Pflichtverletzungen ihrer Leitungsorgane zugerechnet werden und sie entsprechend für hieraus entstandene Schäden haften (Organhaftung, § 31 BGB). Wird arbeitsteilig zusammengewirkt und bedient sich jemand zur Erfüllung von ihm übernommener Verpflichtungen anderer Personen, haftet er als Geschäftsherr für das Fehlverhalten dieser Personen so, als hätte er selbst gehandelt (Haftung für Erfüllungsgehilfen, § 278 BGB). 

Im Rahmen der Gefährdungshaftung ist eine Haftung auch ohne Verschulden möglich. 

In meiner fast 25-jährigen anwaltlichen Praxis habe ich eine Vielzahl von haftungsrechtlichen Streitigkeiten sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite vorbereitet und vor Gericht vertreten. Als Anwalt für Haftungsrecht in Leipzig und Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht biete ich kompetente Beratung und durchsetzungsstarke Hilfe für Privatpersonen und Unternehmen. 

Beratung und Hilfe vom Anwalt für Haftrecht in Leipzig.
Leistungen vom Anwalt für Haftungsrecht für Versicherte und Privatkunden.

Kompetente Hilfe für Privatkunden

Spezialist im Schadens- und Haftungsrecht

Als Anwalt für Haftungsrecht betreue ich bereits seit über 20 Jahren schwere Personenschäden schwerpunktmäßig. So ist es folgerichtig, dass ich auch in weiteren, angrenzenden Rechtsgebieten tätig bin, insbesondere bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung. 

Der unsachgemäße Umgang mit Feuer und brennbaren Materialien kann zu Explosionen und Verbrennungen führen. Auch bei Ansprüchen aus Reiseunfällen (z.B. Unfälle beim Transfer, Verletzungen infolge baulicher Mängel) sind Sie bei mir richtig. Kommt es zu schweren Schäden, sind häufig kurze Fristen zu beachten. Hier ist rasche anwaltliche Hilfe unbedingt ratsam. 

Schadensersatzansprüche aus der Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 280 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB) werden ebenfalls betreut. Ein häufiges Beispiel ist z.B. die Verletzung der Räum- und Streupflicht, die zu schweren Schadensfällen durch Schnee und Glatteis führen können. Oder Unfälle mit Tieren, die Menschen durch ihr unvorhersehbares Verhalten erhebliche Verletzungen zufügen können, was zu Ansprüchen gegen Tierhalter oder Tierhüter führen kann (§§ 833, 834 BGB). 

Auch im Bereich der Produkthaftung, wenn also fehlerhafte Produkte zu schwersten Personenschäden führen, bin ich einschlägig spezialisiert. 

Leider sind auch vorsätzliche Körperverletzungen und sonstigen Straftaten nicht seltene Ursache für erhebliche Personenschäden, häufig mit physischen und psychischen Folgeschäden. Hier gilt es, die berechtigten Ansprüche zugunsten des geschädigten Personenkreises und gegebenenfalls auch für die Angehörigen gegen den Schädiger durchzusetzen. 

Leistungen im Schadens- und Haftungsrecht u.a.:

  • schwere Personenschäden 
  • Reiseunfälle 
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten 
  • Tierhalterhaftung 
  • fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung 

Hier helfe ich Ihnen bei der Anspruchsdurchsetzung oder bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. 

PROFESSIONELLE HILFE IM SCHADEN- UND HAFTUNGSRECHT

Beratung vom Spezialisten

Das Haftungsrecht kann für viele unterschiedliche Situationen im normalen Alltags wichtig werden. Für Eltern, die für Schäden ihrer Kinder haften müssen bis zum Arzt, der seine ärztliche Aufklärungspflicht verletzt oder auch für die Forderung oder Erstattung von Schadenersatz gemäß Kauf- Schadenersatz. Lassen Sie sich daher immer zeitnah von einem Anwalt für Schadens- und Haftungsrecht beraten. Ich helfe Ihnen gerne weiter. 

Ich berate Sie gerne

Schildern Sie mir Ihren Rechtsfall im Schadens- und Haftungsrecht.
Ich bin für Sie per E-Mail, Telefon, Videokonferenz und Kontaktformular erreichbar – oder natürlich vor Ort in Leipzig.

Ihr Ansprechpartner für rechtliche Beratung und Vertretung im Schadens- und Haftungsrecht

Versicherungsrecht durch Ihren Fachanwalt

Joachim Borck
Rechtsanwalt seit 1997
Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2005
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2007

Montag – Freitag 
09:00 – 17:00 Uhr

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